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Freitag, 9. Mai 2014

Sonne, Fenster und die Steuern auf Energiespeicher

Steuer auf Solarstrom

Wenn ich früh am Morgen den Rolladen hochfahre um das Tageslicht zu nutzen und dabei die elektrische Lampe abschalte ist das schlecht für den Finanzminister. Den auf den Strom, den meine Sparlampe verbraucht bekommt er Steuern. Pro Kilowattstunde 14 ct, davon 2 ct Stromsteuer und 5 ct Mehrwertsteuer und viele andere Steuern, siehe "Stromsteuer oder Strom steuern".
Da ist es natürlich einleuchtend (sic) dass der Staat eine Steuer auf das Licht erheben will. Obwohl es fast wie eine Idee aus Schilda, der Heimatstadt der Schildbürger, klingt, will das der SPD Wirtschaftsminister!
Sonnensteuer auf eigene Äpfel und getrocknetes Heu! Nein bisher nur auf Solarenergie.

Sonne für Mieter doppelt so teuer

Es ist tatsächlich geplant, mit der Reform des EEG auf selbst genutzten Solarstrom eine Umlage von 3 ct pro kWh zu erheben. Und da die Idee von einem Sozialdemokraten kommt gibt es für Mieter gleich die doppelte Gebühr nämlich 6 ct pro Kilowattstunde [1].
Wo liegt eigentlich der Unterschied zwischen einem Fenster, durch das das Sonnenlicht in mein Zimmer fällt und einer PV Anlage, die für mich das Sonnenlicht in Strom umwandelt und es mir ermöglicht, dass ich auch im Keller Licht habe?
Es gibt keinen.
Wenn ich im Garten einen Apfel ernte, dann schadet das dem Wochenmarkt, denn ich kaufe den Apfel nicht und zahle daher keine Mehrwertsteuer auf den Apfel.
Der Apfel ist gespeicherte Solarenergie.
Und wo liegt der Unterschied, wenn ich auf dem Dach eine PV-Anlage betreibe und mit einem Akku die Energie Speichere, damit ich in der Nacht ein Buch bei Licht lesen kann?
Und warum muss ein Mieter dafür doppelt so viel Abgaben zahlen als ein Hauseigentümer.

Selten so gewundert

In diesem Blog versuche ich immer, Tatsachen aus dem  Bereich der Energiespeicherung zu erklären, aber diesmal will es mir nicht gelingen auch nur im Ansatz zu verstehen, warum Sonnenlicht nicht mehr ein freies Gut sein soll.
Ich habe für die PV-Anlage gezahlt, inklusive der Mehrwertsteuer. Ich habe für die Dachfläche gezahlt, inklusive Grunderwerbssteuer. Ich habe für das Regenwasser, das vom Dach abläuft gezahlt, in Form einer Abwasserabgabe. Aber das Licht, das auf das Haus fällt, muss genau so wie die Luft die ich atme, frei von Steuern beleiben.


Quellen:
[1] EEG-Novelle, www.solarserver.de

3 Kommentare:

  1. Naja, als Grundstückseigentümer zahlen sie bezogen auf ihre Grundstücksgröße auch sogen. "wiederkehrende Beiträge für die potentielle Möglichkeit der Einleitung von Oberflächenwasser". Also selbst wenn sie keinen Tropfen Regenwasser in den Kanal einleiten, weil fast ihr ganzes Grundstück Garten ist und das was vom Dach kommt nicht in den Kanal geleitet sondern versickert wird (sogar staatlich gefördert), zahlen sie - für nichts außer der "potentiellen Möglichkeit", nicht mal die tatsächliche. Alles gerichtlich abgesichert in Deutsch-Absurdistan. Eine Solarsteuer passt da nur zu gut dazu. Und ein weiteres Beispiel, dass alle guten Ideen und beste Technik nichts nützen, wenn politisch etwas anderes gewollt ist.

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  2. Hallo, weiss jemand wie das mit steuerfreien Zigaretten ist? Ich habe vor ein paar wochen einen Zigarettenshop gefunden in dem man Zigaretten billig kaufen kann. Der Shop hat seinen Sitz soweit ich das verstanden habe in Andorra. Dort ist ja alles Steuerfrei oder die haben da einen niedrigen Steuersatz. Der Online-Shop versendet günstige Zigaretten nach ganz Europa. Bezahlen kann man per Banküberweisung. Hat sich dor schonmal jemand Zigaretten bestellt?

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  3. Der Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.

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